Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte gegenüber Unternehmern und anderen Personen im Sinne des § 310 BGB. Sie gelten für sämtliche Geschäfte von uns ausschließlich. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt wird, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner das Rechtsgeschäft ohne weiteres und vorbehaltlos ausführen.

II. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebote und Auftragserteilung
1.1 Unsere Angebote sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe
von Aufträgen durch den Kunden zu verstehen.
1.2 Sofern keine Festpreise vereinbart werden, verstehen sich unsere Angebote
vorbehaltlich üblicher Preissteigerungen oder -Preissenkungen.
1.3 An Angeboten, Entwürfe und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen oder Kündigung des Auftrags ist der Auftraggeber auf unser Verlangen zur unverzüglichen Rückgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Entwürfe sind kostenpflichtig.

2. Annahme von Aufträgen
Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Auftraggebers als gegeben, falls er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

3. Urheberrechte
3.1 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
3.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
3.3 Wir sind berechtigt, die von uns gefertigten Werke und Dienstleistungen als Referenzen zu nutzen und Abbildungen davon mit Namen und Logo in unseren Werbematerialien und auf unserer Homepage im Internet zu veröffentlichen.

5. Datenanlieferung
Druck.- und Schneidedaten werden vom Kunden geliefert. Sollte dies nicht möglich sein, erstellt Maxximedia die benötigten Daten (Kostenpflichtig)

4. Zahlung und Zahlungsverzug
4.1 Die uns zustehende Vergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
4.2 Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungseingang.
4.3 Wird eine Ratenzahlung vereinbart, können wir die Arbeit erst aufnehmen, wenn die Auftragbestätigung schriftlich akzeptiert wurde.

5. Verpackung und Versand
Verpackungen werden Eigentum des Bestellers. Versand-, Porto- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistung sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaften des Werkes schriftlich zugesichert worden sind.
6.2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter, unterlassener, misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung).
6.2 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter, unterlassener, misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung).
6.3 Soweit der Auftraggeber an unseren Arbeitserzeugnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch uns, sofern die Korrekturen Ursache für die Mängel waren.
6.4 Mängel eines Teiles der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
6.5 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die daraus entstanden sind, dass der Auftraggeber
a) sich weigert, den gemeldeten Mangel durch uns feststellen und beseitigen zu lassen oder
b) versucht hat, den Mangel durch eine unsachgemäß ausgeführte Reparatur selbst zu beseitigen oder
c) die Montage selbst durchgeführt hat.

7. Lieferumfang
Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

8. Externe Arbeiten
Sollten Arbeiten extern vergeben werden, so verpflichtet sich der Auftragsnehmer einen Rapport (Arbeitsbericht) über die von ihm durchgeführte Arbeiten in regelmäßigen Abständen zu erstellen.

9. Annullierungskosten
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrage zurück, können unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Werklohnes für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn gefordert werden. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die von uns gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen in unserem Eigentum. Gemäß § 369 HGB behalten wir uns vor, an allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung auszuüben.
10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

11. Haftung und Verjährung
11.1 Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn uns fällt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die zum Schutz vertragsspezifischer Interessen erforderlich sind, auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertrauen darf, und solche, die sich für uns in den Grenzen zumutbarer Belastung halten, wie z. B. die Übergabe der Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln, die Besitzverschaffung und die Verschaffung des Eigentums nach vollständiger Bezahlung.
11.2 Unsere Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, bei Lieferung unserer Produkte vorhersehbaren Schäden.
11.3 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die nach dem Einbau unserer Produkte entstehen.
11.4 Mit Ausnahme der Fälle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren alle Mängelansprüche gegen uns ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
11.5 Mängel hat der Kunde unverzüglich, offensichtliche spätestens innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Ablieferung und nicht offensichtliche spätestens innerhalb von 1 Woche nach deren Entdeckung anzuzeigen.
11.6 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
11.7 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Grafikdesigners.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem gewünschten Ergebnis der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommen; Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
12.2 Für alle unsere Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Ist unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit uns bestehenden Rechtsverhältnissen Ludwigsburg.

Stand: Juli 2022